Privatanleger: Was der Status rechtlich bedeutet

Martin Krpenský Redaktionell geprüft
Veröffentlicht Aktualisiert 6 Min. Lesezeit
Wer ist ein Privatanleger und wie wird er definiert?
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Wenn von einem Privatanleger oder Kleinanleger die Rede ist, denken die meisten an einen ganz normalen Menschen. Er legt sein erspartes Geld an. Anders als Banken und Fondsgesellschaften hat er kein Analystenteam und keine teuren Werkzeuge. Er möchte seine Ersparnisse vernünftig vermehren, für die Rente oder ein anderes Ziel.

Das ist aber nur eine Beschreibung. Daneben steht eine genaue Definition, denn die Einstufung entscheidet darüber, welchen Schutz Sie bei Ihrem Broker haben.

Was das Gesetz sagt

Das deutsche Recht spricht nicht vom Anleger, sondern vom Kunden. Das Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG, kennt drei Kategorien: Privatkunde, professioneller Kunde und geeignete Gegenpartei. Der Privatanleger ist die erste davon.

Die Definition ist erstaunlich kurz. Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II fasst sie in einen einzigen Satz. Privatkunde ist jeder Kunde, der kein professioneller Kunde ist. Mehr steht dort nicht.

Von Geld oder Erfahrung ist nirgends die Rede. Privatkunde ist nämlich der Ausgangszustand. Niemand wird es durch das Erfüllen einer Bedingung. Es ist jeder, der sich nicht selbst aus dieser Kategorie herauslöst.

Professionell von Gesetzes wegen sind nur beaufsichtigte Institutionen und der Staat. Dazu zählen Banken, Versicherer, Investmentfonds, Pensionskassen, Wertpapierinstitute, die Deutsche Bundesbank oder die Weltbank. Dazu kommen große Unternehmen, die mindestens zwei von drei Bedingungen erfüllen:

  • Bilanzsumme 20 Millionen Euro
  • Jahresumsatz 40 Millionen Euro
  • Eigenmittel 2 Millionen Euro

Eine Privatperson steht auf dieser Liste nicht und kann dort auch nicht stehen. Ob fünftausend oder fünf Millionen Euro auf dem Konto liegen, ändert daran nichts. Der einzige Weg hinaus führt über einen eigenen Antrag.

Was die Einstufung in der Praxis bedeutet

Hier endet die Formalie. Der Schutz beim Broker richtet sich genau nach dieser Kategorie.

Einem Privatkunden muss der Anbieter die Wohlverhaltensregeln in vollem Umfang bieten. Dazu gehören Informationspflichten, die Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung, die bestmögliche Ausführung der Order und regelmäßige Berichte. Beim Profi erfüllt er das alles in engerem Rahmen.

Bei Differenzkontrakten, also CFDs, ist der Unterschied noch schärfer. Die Finanzaufsicht BaFin erließ am 23. Juli 2019 eine Allgemeinverfügung. Sie gilt seit dem 1. August 2019 und ausschließlich für Privatkunden. Sie bringt fünf Dinge auf einmal:

  • eine Obergrenze für den Hebel
  • den Schutz vor einem negativen Kontosaldo
  • die automatische Glattstellung bei einem bestimmten Verlust
  • ein Verbot von Boni für die Anmeldung
  • eine Pflichtwarnung über den Anteil verlustreicher Konten
Was Sie handelnMaximaler HebelMargin
Wichtige Währungspaare30:13,33 %
Gold und große Aktienindizes20:15 %
Andere Rohstoffe und kleinere Indizes10:110 %
Einzelaktien5:120 %
Kryptowährungen2:150 %

Ursprünglich stammen diese Grenzen von der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA. Deren Beschluss galt aber nur befristet und lief 2019 aus. Die BaFin übernahm die Werte deshalb in einer eigenen Verfügung, und die gilt bis heute.

Der Unterschied zwischen beiden Kategorien sieht so aus.

Was Sie bekommenPrivatkundeProfi
Hebelgrenze bei CFDsjanein
Schutz vor negativem Kontosaldojanein
Automatische Glattstellung von Verlustpositionenjanein
Verbot von Anmeldebonijanein
Pflichtwarnung über verlustreiche Kontenjanein
Wohlverhaltensregelnin vollem Umfangin engerem Rahmen
Kostenlose Schlichtungsstellejanein
Ausländischer Sicherungsfondsmeist jaoft nein

Zwei Dinge kommen für Privatkunden hinzu, wenn etwas schiefgeht. Streit über Wertpapierdienstleistungen kann die Schlichtungsstelle bei der BaFin beilegen. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, eigene Auslagen wie Porto trägt man selbst.

Gibt ein Institut anvertrautes Vermögen nicht heraus, greift die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, kurz EdW. Sie zahlt 90 Prozent der Forderung, höchstens jedoch 20.000 Euro je Anleger. Diese Grenze gilt für den gesamten Anspruch gegen ein Institut, unabhängig von der Zahl der Konten und Depots.

Der Wechsel zu den professionellen Kunden

Beantragen lässt er sich. Das Gesetz baut dafür aber drei Hürden auf.

Die erste ist ein Test. Sie müssen mindestens zwei von drei Bedingungen erfüllen:

  • In jedem der vier vergangenen Quartale haben Sie durchschnittlich mindestens zehn Geschäfte von erheblichem Umfang getätigt
  • Ihr Vermögen aus Bankguthaben und Finanzinstrumenten erreicht mindestens 500.000 Euro
  • Sie haben mindestens ein Jahr in einem Beruf gearbeitet, der Kenntnisse über solche Geschäfte voraussetzt

Die zweite Hürde ist die Form. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und klar benennen, um welche Dienstleistungen es geht. Der Status wirkt also nicht pauschal. Dazu gehört eine getrennte Erklärung, unabhängig vom Vertrag. Darin bestätigen Sie, dass Ihnen der Verlust des Schutzes bewusst ist.

Die dritte Hürde ist der Anbieter selbst. Er darf nicht mechanisch zustimmen. Er muss sich vergewissern, dass die Kriterien wirklich erfüllt sind und dass Sie die Risiken verstehen.

Der Weg zurück steht dagegen offen. Bittet ein professioneller Kunde um die Rückstufung, muss der Anbieter zustimmen. Eine Wahl hat er nicht.

Eine Sache wird dabei oft übersehen. Viele CFD-Anbieter, die in Deutschland tätig sind, haben ihren Sitz auf Zypern. Der dortige Sicherungsfonds deckt ausschließlich Privatkunden ab. Wer sich hochstufen lässt, verliert diesen Schutz also gleich mit.

Wie Privatanleger heute investieren

Die Zeiten haben sich stark verändert. Früher brauchte es umständlichen Papierkram. Heute genügen ein paar Klicks in einer App, und man kauft Aktien, Anleihen oder ETFs. Die Gebühren sind niedrig, und viele Plattformen erlauben auch Bruchstücke von Aktien. Für den Start braucht es deshalb keine großen Summen.

Null Gebühren bedeuten aber nicht null Kosten. Bezahlt wird die Spanne zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs. Bei ausländischen Aktien kommt der Währungsumtausch dazu.

Einen großen Schub gab es während der Corona-Zeit, als die Menschen mehr Zeit zu Hause verbrachten. Die Apps sind bunt und einfach zu bedienen. Das zog vor allem jüngere Jahrgänge an die Börse.

Einzeln legt jeder Privatanleger wenig an. Zusammen können sie den Markt aber durchaus bewegen. Das zeigten die Fälle GameStop und AMC im Jahr 2021, als sich Kleinanleger gegen große Fonds zusammenschlossen.

Worauf es ankommt

Drei Dinge wiederholen sich bei jedem, der eigenes Geld anlegt.

Das Risiko streuen. Nicht alles in eine Aktie und nicht alles in ein Land. Der einfachste Weg dorthin ist ein breiter Indexfonds.

Eine klare Absicht. Vorher wissen, warum und für wie lange Sie anlegen. Sonst lässt sich schwer beurteilen, ob ein Kursrutsch ein Grund zum Verkauf ist.

Nur freies Geld. Nur Beträge anlegen, deren Verlust den Alltag nicht gefährdet. Die Rücklage für mehrere Monatsausgaben gehört woanders hin als an die Börse.

Der letzte Punkt ist der schwerste und lässt sich nicht kaufen. Ruhe bewahren, wenn die Kurse fallen. Genau hier verliert der Privatanleger am häufigsten. Er verkauft in dem Moment, in dem er besser nichts getan hätte.

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