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Trade Republic lenkt bei Zinswerbung ein

Vergleich vor dem Landgericht Berlin II: Trade Republic darf Zinswerbung nur noch mit Hinweisen auf App-Aktivierung und Einlagensicherung schalten.

Martin Krpenský Updated
Prozentzeichen auf einer Werbetafel unter der Lupe, im Hintergrund eine Waage — Symbolbild zum Vergleich über die Zinswerbung von Trade Republic
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  1. Vergleich vom 6. Juli 2026 vor dem Landgericht Berlin II beendet zwei Klagen — Zinswerbung nur noch mit Pflichthinweisen
  2. Slogan „Zinsen auf Dein Cash“ lief seit Januar 2023; berichtete Vertragsstrafe: 5.500 Euro
  3. Guthaben in Liquiditätsfonds ohne gesetzliche Einlagensicherung — welcher Anteil dort liegt, bleibt unbeziffert
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Seit dem 6. Juli 2026 ist der Streit um die Zinswerbung von Trade Republic beigelegt: Vor dem Landgericht Berlin II haben der Berliner Neobroker und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zwei Unterlassungsklagen mit einem gerichtlichen Vergleich beendet. Ein Vergleich ist kein Urteil — beide Seiten einigen sich, bevor das Gericht entscheidet. Trade Republic verzichtet damit dauerhaft auf die beanstandeten Werbeaussagen: Mit Zinsen darf der Broker nur noch werben, wenn er zugleich auf die nötige Aktivierung in der App, die Variabilität des Zinssatzes und die Grenzen der Einlagensicherung hinweist.

Chronologie des Falls

  • Januar 2023: Trade Republic beginnt, mit dem Slogan „Zinsen auf Dein Cash“ für die Verzinsung von Guthaben zu werben.
  • 9. April 2024: Der Broker unterschreibt eine Unterlassungserklärung zur Werbung mit festen Zinsen ohne den Hinweis, dass die Verzinsung erst in der App aktiviert werden muss.
  • 27. November 2024: Wegen Verletzung dieser Erklärung reicht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die erste Klage ein (Az. 101 O 83/24).
  • 7. Februar 2025: Die zweite Klage (Az. 91 O 14/25) richtet sich gegen den Slogan „Zinsen auf dein Cash, unbegrenzt“ mit damals 3,00 Prozent p. a. — ohne Hinweis darauf, dass der Satz variabel ist und vom EZB-Zinsniveau abhängt — sowie gegen die Aussage, Einlagen seien bis 100.000 Euro geschützt.
  • 6. Juli 2026: Kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin schließen beide Seiten den Vergleich; Trade Republic trägt nach Angaben der Verbraucherzentrale die Verfahrenskosten.
  • 29. Juli 2026: t-online meldet unter Berufung auf dpa zudem eine einmalige Vertragsstrafe von 5.500 Euro — die Verbraucherzentrale selbst bestätigt diese Summe nicht.

Warum die Einlagensicherung der Kern war

Die gesetzliche Einlagensicherung ersetzt Bankguthaben bis 100.000 Euro pro Kunde und Konto, wenn eine Bank ausfällt. Trade Republic hält Kundengelder jedoch teilweise nicht bei Partnerbanken, sondern in Liquiditätsfonds, für die kein gesetzliches Sicherungssystem greift. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wies darauf hin, dass dieser Teil des Guthabens nicht der Einlagensicherung unterliegt und Anleger bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen einen Teil ihres Vermögens verlieren können. Wer mit attraktiven Zinsen werbe, müsse klar informieren, unter welchen Voraussetzungen diese Zinsen tatsächlich gezahlt werden, so Nauhauser weiter.

Was ab jetzt gilt

Am Produkt ändert der Vergleich nichts: Trade Republic verzinst Guthaben weiterhin, aktuell mit 2,25 Prozent p. a. (Stand 31. Juli 2026), und auch der Slogan „Zinsen auf dein Cash“ steht nach wie vor auf der Website — untersagt ist nur seine Verwendung ohne die Pflichthinweise. Eine Zahl bleibt offen: Wie hoch der Anteil der Kundengelder in Liquiditätsfonds ist, ist öffentlich nicht beziffert.

Quellen
#Trade Republic#Zinsen#Einlagensicherung#Verbraucherzentrale#Neobroker

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